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Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

I. Geltungsbereich

(1) Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie werden durch Auftragserteilung oder Annahme der Ware bzw. Leistung anerkannt. Etwaigen Geschäftsbedingungen unserer Geschäftspartner wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

(2) Abweichende Vereinbarungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

II. Angebot und Bestellung

(1) Unsere Angebote erfolgen freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens jedoch durch Annahme der Lieferung durch den Kunden zustande.

(2) Wir behalten uns bei zum Angebot zugehörige Unterlagen ein Eigentums- und Urheberrecht vor. Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Verwirklichung durch Dritte sind nicht zulässig.

(3) Die vom Hersteller zugesicherten Produkteigenschaften sind nur dann verbindlich, wenn diese von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abreden oder Nebenabreden des Verkäufers.

(4) Die Verkaufsangestellten des Verkäufers sind nicht berechtigt, mündliche Nebenabreden oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

III. Lieferungen und Lieferfristen

(1) Termine und Fristen sind grundsätzlich unverbindlich. Ausnahmen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

(2) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (z.B. Streik, Aussperrung, Nichtlieferbarkeit, behördliche Anordnungen), auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers eintreten, hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, den Liefertermin entsprechend hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Vertrages ganz oder teilweise zurückzutreten.

(3) Wenn die Behinderung länger als sechs Wochen dauert, ist der Verkäufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der Verkäufer von seiner Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich der Verkäufer nur berufen, wenn er den Käufer unverzüglich benachrichtigt.

(4) Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.

(5) Der Mindestbestellwert für eingetragene Händler und Wiederverkäufer beträgt € 300,-. Der Mindermengenzuschlag beläuft sich auf € 10,-.

IV. Gefahrenübergang

Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Die Gefahr geht auf dem Käufer über, sobald die Ware unser Lager verlässt. Falls der Versand ohne Verschulden des Verkäufers unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

V. Preise und Zahlung

(1) Die Preise verstehen sich – sofern nichts anderes angegeben ist – in € (EURO) pro Stück.

(2) Die Preise gelten am angegebenen Stichtag ab Lager Neu-Isenburg, zuzüglich der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, zzgl. Versandkosten und gegebenenfalls Nachnahmegebühren. Je nach Versandart errechnen sich die Versandkosten in Abhängigkeit von Größe, Gewicht und Anzahl der Pakete.

(3) Unsere Rechnungen sind sofort fällig und netto ohne Abzug zahlbar. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn ALLCOMPUTER über den Betrag verfügen kann.

(4) Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen für Verbraucher in Höhe von 5% und für Unternehmer in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB nach Diskont-Überleitungsgesetz zu berechnen.

(5) Verweigert der Käufer die Annahme der bestellten Ware, so können wir wahlweise auf Abnahme bestehen oder bis zu 50% der Kaufsumme als Schadenersatz verlangen, wobei der Nachweis, dass kein Schaden oder ein geringer Schaden entstanden ist, dem Besteller verbleibt.

VI. Eigentumsvorbehalt

(1) Die Ware bleibt unser Eigentum bis zur Bezahlung sämtlicher Forderungen.

(2) Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterveräußern; er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen gegenüber seinem Abnehmer oder Dritten aus der Weiterveräußerung in Höhe unseres Rechnungspreises einschließlich Umsatzsteuer an uns ab. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers (insbesondere Zahlungsverzug) sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen; darin liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt.

(3) Veränderungen an der Ware sind unzulässig, soweit sie noch in unserem Eigentum stehen. Sollte dies dennoch geschehen, so erstreckt sich das Eigentum auf die neu entstandene Ware.

VII. Patent- und Urheberrechte

An Schaltschemata, Zeichnungen, Entwürfen, Beschreibungen und ähnlichen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen ohne unsere schriftliche Zustimmung weder kopiert noch auf einem anderen Weg Dritten zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen an uns herauszugeben.

VIII. Gewährleistung

(1) Wir gewährleisten, dass die von uns ausgelieferten Artikel frei sind von Material und Herstellungsmängeln; die Gewährleistungsansprüche verjähren in 24 Monaten ab Lieferung und sind nicht übertragbar. Weitergehende Gewährleistungszusagen der Hersteller bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

(2) Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind: Mängel bzw. Schäden, die zurückzuführen sind auf betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß; Eingriffen, Reparaturen oder Reparaturversuchen des Käufers oder nichtautorisierter Dritter; unsachgemäßer Gebrauch, Bedienungsfehler und falsche oder fehlerhafte Software. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.

(3) Die Gewährleistung beschränkt sich nach unserer Wahl auf Ersatzlieferung oder Nachbesserung. Tritt die Mängelbeseitigung mindestens dreimal fehl, so kann der Käufer Wandlung oder Minderung verlangen.

(4) Einsendungen von beanstandeter Ware werden vom Verkäufer nur mit bei uns einzuholender und beiliegender Rücksendenummer, Garantienachweis, sowie präziser Fehlerbeschreibung in fachgerechter Verpackung frei zur Reparatur angeliefert, angenommen und bearbeitet.

(5) Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, so sind wir berechtigt, Kosten der Überprüfung und Reparatur zu unseren jeweils gültigen Allgemeinen Servicekonditionen an den Käufer weiterzugeben.

(6) Alle Reparaturen werden an einem Ort unserer Wahl, in der Regel in Neu-Isenburg, vorgenommen.

(7) Für die Lauffähigkeit und Kompatibilität der gelieferten Software und/oder Hardware mit der jeweiligen Hard- und/oder Software des Käufers wird keine Garantie übernommen.

(8) Umtausch oder Rücknahme bereits geöffneter Software oder bereits genutzter Hardware ist nicht möglich.

IX. Haftung

Schadenersatzansprüche jeder Art, insbesondere für mittelbare Schäden oder Mangelfolgeschäden werden ausgeschlossen, außer in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften. Entsprechendes gilt für den Verlust von Daten.

X. Verwendung von Kundendaten

Wir sind berechtigt, alle Daten, die Geschäftsbeziehungen mit den Käufer betreffen, gemäß dem Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten

XI. Wirksamkeit, Erfüllungsort

(1) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbestimmungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Der Export von uns gelieferten Produkten unterliegt den Außenwirtschaftsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland. Der Besteller ist für die Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen verantwortlich.

(3) Erfüllungsort für unsere Lieferungen und Leistungen sowie Zahlungen des Käufers ist Neu-Isenburg.

(4) Sollten die vorstehenden Geschäftsbedingungen teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen gleichwohl gültig. Unwirksame Bestimmungen sind durch wirksame Bestimmungen zu ersetzen, die dem gewollten Zweck am nächsten kommen.

ZUSATZKLAUSEL FÜR WIEDERVERKÄUFER

Z. Voraussetzung für die Aufnahme in das Händlerverzeichnis

(1) Vorliegen einer gültigen Gewerbeanmeldung des Antragstellers. Entscheidend ist das Datum der Eintragung bei der zuständigen Stadtverwaltung.

(2) Die angemeldete Tätigkeit muss eindeutig branchenbezogen sein. Völlig branchenfremde Anmeldungen werden nicht anerkannt.

(3) Der Inhaber muss mindestens 18 Jahre alt sein.

(4) Haftung des GWAs-Inhabers.

(5) Lieferadresse und Empfänger muss auf der GWA vermerkt sein oder ein vom Inhaber bevollmächtigter Empfänger gemeldet werden. Der Inhaber der GWA bleibt auch bei Lieferung an eine dritte Person der Gesellschaft uns gegenüber haftbar, da die Lieferung in seinem Namen geschieht.

(6) Lieferungen erfolgen grundsätzlich nur gegen Nachnahme. Auf Rechnung wird nur gegen einen, vom Händler gelieferten, Bonitätsnachweis mit aktuellem Datum geliefert. Wir halten uns hier das Recht vor, weitere Auskünfte einzuholen und den Antrag auf Lieferschein auf Rechnung abzulehnen.

(7) Garantieansprüche und Reklamationen müssen auf dem üblichen Reklamationsweg über den Hersteller abgewartet werden.

(8) Es gelten unsere Allgemeinen Service- und Wartungskonditionen.

Neu-Isenburg, ALLCOMPUTER Karsten D’Oro      (Stand 01.03.2021)